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RG, 17.01.1907 - Rep. IV. 284/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Anwendung des § 833 B.G.B.; Schädigung durch ein unter der Leitung des Kutschers stehendes Pferd.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 103
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.07.1966 - VI ZR 11/65
Tierhalterhaftung wegen Schadensverursachung durch ein der tierischen Natur …
Der Umstand, daß sich ein Reitpferd im allgemeinen unter der Herrschaft des Reiters befindet, schließt ein selbsttätiges, willkürliches Verhalten des Pferdes (Schlagen, Beißen, Seitensprünge, Hochsteigen) nicht aus (vgl. RGZ 50, 180; 65, 103; 80, 237;… RGRK 11. Aufl. § 833 BGB Anm. 3).